Linksparker in der Wiehre aufgepasst – Ab sofort hagelt es Verwarnungen
Mehrere Bürger der Wiehre teilten dem Bürgerverein jüngst mit, dass sie wegen Tatbestand 112042, d.h. „Parken auf der linken Fahrbahnseite“ Verwarnungen vom Gemeindevollzugsdienst (GVD) erhalten haben.
Richtig ist, dass Parken auf dem linken Fahrbahnrand nach StVO als Verstoß gegen § 12 Abs. 4 StVO geahndet werden kann. Bisher hatte der GVD nach Einführung der 30-km-Zone die Situation in einigen verkehrsberuhigten Straßen der Wiehre aufgrund einer entspannteren Verkehrssituation anders gesehen und beide Augen zugedrückt.
Auf Anfrage des Bürgervereins teilte uns Stefan Herz, Sachgebietsleiter des Gemeindevollzugsdienstes am 6. Februar 2015 nun mit:
„Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit, insbesondere des Radverkehrs, wird das Linksparken nun auch in der Wiehre beanstandet. Das Linksparken stellt wegen der oft fehlenden Sicht auf den Gegenverkehr beim Ausparken eine Gefahrensituation dar, die immer wieder von Verkehrsteilnehmern beklagt wird.
Wir vom GVD haben in der Wiehre vorab in den letzten Monaten im Rahmen der Streifengänge Infoflyer an links geparkte Fahrzeuge angebracht und auf die künftig kostenpflichtigen Beanstandungen hingewiesen.“
Dies haben scheinbar nicht alle Parker zur Kenntnis genommen. Unser Tipp für die Autofahrerinnen und -fahrer der Wiehre: Besser künftig das Linksparken unterlassen.
Eugen Reinwald