01: Unser Holbeinpferd weckt Erinnerungen
Der Artikel über das Holbeinpferd weckte bei mir Erinnerungen und die Frage, ob noch jemand den kleinen Tante-Emma-Laden in der Holbeinstraße gekannt hat? Das Holbeinpferdchen stand dort schon, denn wir wollten immer auf unseren Spaziergängen mit den Großeltern dort „reiten“. Zuerst wohnten die Großeltern in der Villa Mitscherlich und anschließend in der Erwinstraße. Und meine Großmutter hat mich in den Jahren ca. 1967–69 häufig zum Einkaufen mitgenommen. Es ging ins Holbeinviertel zu einem kleinen Tante-Emma-Laden, wo meine Großmutter den damaligen Ladenbesitzer mit ‚Herr Schnabel‘ ansprach. Weiß jemand noch darüber Bescheid? Die ehemaligen Räumlichkeiten, in denen sich das Geschäft befand, gibt es heute noch. Es sieht aus wie eine Garagenzufahrt, also etwas tiefer gelegen als das Gehsteigniveau der Holbeinstraße, in der Nähe des Holbeinpferdchens.
Birgit Scherer
02: Seit geraumer Zeit ist die neugestaltete Kronenstraße wieder eröffnet. Die Reduktion auf zwei Fahrbahnen und die Straßenbahnverbindung sind sicher ein Fortschritt für diesen Bereich der Wiehre. Wir sollten nun aber auch die Erfahrungen mit der neuen Verkehrsführung betrachten. Eine gefährliche Verkehrssituation, die relativ leicht entschärft werden könnte, befindet sich am Fußgängerüberweg (Abzweigung Kronenstraße/ Basler Straße). Dort müssen zwei Fahrbahnen und die Straßenbahngleise überquert werden. Auf der stadtauswärts führenden Seite der Kronenstraße ist für den motorisierten Verkehr ein sogenannter U-Turn auf die stadteinwärts führende Fahrbahn möglich. Dies wird auch entsprechend genutzt. Den Fußgängerinnen und Fußgängern wird zur gleichen Zeit Grün signalisiert. Nicht selten befinden sich somit Passanten, darunter viele Schulkinder auf dem Überweg, wenn sich unerwartet ein PKW nähert, in der Annahme er habe freie Fahrt. Hier haben sich einige gefährliche Situationen ergeben. Blinde und sehbehinderte Menschen, die dem akustischen Signal folgen, sind hier ebenfalls stark gefährdet. Bei Beibehaltung der U-Turn-Regelung, müsste eine Warnlichtanlage die PKW-Fahrerinnen und -fahrer auf den gleichzeitig querenden Fußverkehr aufmerksam machen. Verwirrend ist die Tempo-30 Beschilderung für Autofahrer. Von der Kronenbrücke kommend wird zunächst das Tempolimit signalisiert, ab der Hummelstraße gilt dieses jedoch nur noch von 22 – 06 Uhr. Schüler*innen, die in den Morgenstunden hier in großer Zahl unterwegs sind, werden nicht durch die Tempobeschränkung geschützt. Hier wartet man oft auch ungewöhnlich lange auf Grünphasen für Fußgänger, was häufig zum „wilden“ Überqueren der Kronenstraße und damit zu hoch gefährlichen Situationen führt.
Rüdiger Binkle
03: Zum Thema „Bauentwicklung auf dem Lorettoberg“ aus Wiehre-Journal Nr. 61 September/Oktober 2019, Seite 7
Sehr geehrte Frau Lorenz,
vielen Dank für Ihre Mühe bei der Redaktion des gut gelungenen Hefts. Auf Seite 7 befasst sich Herr Bolder mit der Bauentwicklung auf dem Lorettoberg. Das Bild Nr. 2 von der Baustelle Kreuzkopfstraße zeigt nicht den Zustand am 01.10.2017, sondern im Sommer 2019. Seit Ende 2017 entsteht dort ein Monstrum, das mit dem auf Bild 1 gezeigte Modell nun gar nichts mehr zu tun hat. Zunächst entstand unter massiver Belästigung der Nachbarschaft ein Riesenloch im Berg. Die Nachbarn der Mercystraße, zu denen ich gehöre, wurden um Verständnis für den dadurch verursachten erheblichen LKW-Verkehr gebeten, aber nicht vom Bauherrn, sondern von einer anonymen Baugesellschaft. Die Bitte, dass sich der Bauherr selbst einmal vorstellen möge, blieb unerhört. Unerhört ist jedoch vor allem das Ergebnis, das Herr Bolder vornehm zurückhaltend würdigt, wenn er die jetzige Erscheinung im Landschaftsbild mit dem Bild vergleicht, wie es seinerzeit beworben wurde. Um es deutlicher zu sagen: Eine derartige „Brutalarchitektur“ sucht weit und breit ihresgleichen. Massive Vorwürfe sind der Stadt zu machen, die es nicht auf die Reihe bekommen hat, einen Bebauungsplan zu erstellen, welcher derartiges verhindern hätte können. Bereits mit dem Aufstellungsbeschluss vom 08.05.2013 wurde ein Bebauungsplan Kreuzkopfstraße im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Plan-Nr. 4-85) mit entsprechend eindeutiger Begründung auf den Weg gebracht (Drucksache BA-13/021). Die Gründe zu erforschen oder die Hintergründe aufzudecken, welche bis heute die Aufstellung eines Bebauungsplans verhindert haben, habe ich leider nicht die Zeit. Das müsste ein engagierter Journalist besorgen. Wir alle haben nun immerhin einen Eindruck von der Weitsichtigkeit der Stadt, denn genau das, was der Bebauungsplan verhindern sollte, ist eingetreten. Ich glaube kaum, dass die damaligen Vertreter und Mitarbeiter der Bauverwaltung sich vorstellen konnten, dass ihre Prophezeiung bei Weitem übertroffen wird. Wer sich das noch nicht angesehen hat, sollte es dringend nachholen. Um es mit Robert Gernhardt zu sagen („Nachdem er durch Metzingen gegangen war“):
Dich will ich loben: Häßliches,
du hast so was Verläßliches.
Das Schöne schwindet, scheidet, flieht –
fast tut es weh, wenn man es sieht.
Wer Schönes anschaut, spürt die Zeit,
und Zeit meint stets: Bald ist‘s soweit.
Das Schöne gibt uns Grund zur Trauer.
Das Häßliche erfreut durch Dauer.
Mit freundlichem Gruß,
Dr. Christoph Rosset