Als Kind ermahnte mich meine Großmutter: „Junge – von nichts kommt nichts“. Diesen Satz scheinen die „GuTsherrschaften“ des Garten- und Tiefbauamtes – kurz GuT – trefflich zu widerlegen.
Über Jahre hinweg pflegte und bepflanzte ein Bewohner zusammen mit der Eigentümergemeinschaft in der Wippertstraße liebevoll einen schmalen Streifen zwischen Grundstück und acht öffent-lichen, kostenfreien Parkplätzen sowie der Straßenfläche. Lange Zeit wurde diese im Eigentum der Stadt befindliche Fläche von insgesamt 39 m² ohne vertragliche Regelung und vor allem ohne Kosten für die Stadt in Ordnung gehalten.
Nach dem Tod des engagierten Bewohners im August 2019 ist der vertraglose Zustand ‚aufgeflogen‘. Als ‚Belohnung‘ für das langjährige Engagement zahlt nun die Eigentümergemeinschaft 78,00 Euro Pacht im Jahr und darf natürlich die Fläche gerne weiter pflegen. „Bindende Gründe der Gleichbehandlung“ lassen einen Verzicht auf die Pacht nicht zu. Würde die Eigentümergemeinschaft den Pachtvertrag kündigen, müsste die gesamte Pflanzung mit der demnächst wieder prachtvoll blühenden Magnolie und dem stattlichen Sommerflieder, dessen Pflege dem besonderen Augenmerk einer Mitbewohnerin untersteht, innerhalb von drei Monaten entfernt werden. Es bliebe dann ein (Unkraut-)Rasen, der gelegentlich vom GuT gemäht werden müsste.
Auch wir sind empört über das fehlende Augenmaß – spart doch das GuT dauerhaft die Unterhaltskosten für den schmalen Grünstreifen. Manchmal erzählte meine Großmutter auch von Milchmädchenrechnungen…
Müssen jetzt vielleicht auch die Bürger-*innen, die Baumscheiben und vernachlässigte Grünflächen im städtischen Eigentum liebevoll pflegen und bepflanzen, für ihren Einsatz mit Pachtforderungen der Stadt rechnen?
Willi Siewert