In älteren und neuen Mehrfamilienhäusern sowie in einer größeren Anzahl meist gut versteckter Hinterhausareale wohnen auf vergleichsweise wenig Raum entlang der Kirchstraße viele Menschen. In dieser Straße, die, in ihrem Herzstück von der Lorettostraße bis zur Baslerstraße gemessen, nicht besonders lang ist, gibt es vier Kinder-tagesstätten und ein Seniorenwohnheim. Eine kleine Pizzeria, ein Eiscafé und ein Restaurant – alle drei mit in Coronazeiten ausgebauten Außensitzbereichen – machen den Straßenzug vom Frühjahr bis zum Herbst zum Mittelpunkt eines höchst lebendigen Viertels. Der angrenzende Annaplatz mit dem Spielplatz, den vielen Bänken, dem alten Brunnen und den schattenspendenden Bäumen schenkt zudem noch einen Treff- und Sammelpunkt von ruhigem, fast dörflichem Charakter. Alles wäre gut – wenn, ja wenn nicht der ständig noch weiter zunehmende Autoverkehr wäre.
Schon lange ist die Kirchstraße auch eine Durchfahrtstraße für alle diejenigen, die die große Kreuzung Günterstal-/Lorettostraße meiden wollen. Mit der Einführung der Zone 30 auf der Günterstalstraße ist jetzt noch ein Anreiz mehr da, durch die Kirchstraße abzukürzen bzw. abzudüsen. Ärgerlich nur, dass man nach kurzer hochpotenter Beschleunigung nochmal an der Kreuzung Konradstraße abbremsen muss… Überhaupt die Kreuzung! Ein Alptraum aller Eltern, deren Kinder diese morgens auf dem Weg zur Schule überwinden müssen. Durch die trotz anderer Fahrbahnmarkierung bis an die Kreuzung parkenden Autos ist diese extrem unübersichtlich und für Fußgänger*innen wie Autofahrer*innen gleichermaßen gefährlich. Hier braucht es dringend einen mit Pollern oder Bügeln gesperrten Parkabstand zur Kreuzung, wie sie im Viertel anderweitig schon eingeführt wurden. Aber auch mit Entschärfung der Kreuzung sind Kinder eine Gefahr für Autofahrer*innen auf der Durchfahrt – oder ist es doch umgekehrt? Trotz Spiel- und Bolzplatz und den vier Kindertages-stätten gibt es kein Hinweisschild oder Piktogramm auf der Straße, wenn man von der Lorettostraße in die Kirchstraße einbiegt und schon gar kein einschränkendes Tempolimit.
Vor drei Jahren ergriff ein Anwohner und Vater von drei Kindern die Initiativ: er sammelte Unterschriften in der Straße und fragte dann bei der Stadt an, ob man die Kirchstraße wegen genau dieser Gegebenheiten und der engen Straßenführung nicht zu einer verkehrsberuhigten Zone machen könnte. Die zuständigen Vertreter*innen des Garten- und Tiefbauamtes (GuT) taten sich schwer mit der Antwort. Verkehrsberuhigt hieße, so erläuterten sie schließlich, dass Kfz und Fahrräder Schritt fahren müssten und sich Kinder und Erwachsene auf der Straße unter Missachtung der Gehwege frei bewegen könnten. Klingt für die Anwohner*innen so schrecklich ja nicht, bleibt aber wohl erst einmal eine Utopie. Letztendlich wurde die Ablehnung damit begründet, dass nicht nur Anwohner*innen der Kirchstraße durch diese fahren, sondern auch die Anwohner*innen der anderen Straßenzüge. Hier wurden als Beispiel Parksuchverkehr und „Block-umfahrungen“ angegeben. Auch würde es, so die Argumentation des GuT, die Anfahrt zum Seniorenheim und den Kindertagesstätten deutlich erschweren.
Was vor drei Jahren noch galt, kann heute vielleicht doch noch einmal hinterfragt werden. Vor ca. fünf Jahren konnte sich auch noch kaum jemand vorstellen, dass er mit 30 km/h durch die Hauptverkehrsstraßen der Stadt schleicht und doch ist es heute gelebte Realität zugunsten der Anwohnerschaft und der Umwelt. So wird sich der BV an das GuT wenden, um gemeinsam nach Möglichkeiten zu suchen, den reinen Durchgangsverkehr zu verringern und das Überqueren der Kirch-/Konradstraße sicherer zu machen.
Zu guter Letzt ein Wort zu den gekennzeichneten Parkplätzen in der Kirchstraße: Noch immer parken in dieser engen Straße sichtversperrende Wohnmobile, deren äußere Abmessungen deutlich größer sind als die eingezeichnete Parkmarkierung auf der Straße. Nun handelt es sich im öffentlichen Verkehrsraum bei einer Parkplatzmarkierung um ein Verkehrszeichen gem. § 39 der Straßenverkehrsordnung. Entsprechend ist dort das Einhalten der Parkplatzlinien beim Abstellen des Fahrzeugs zum Zwecke des Parkens bindend und das Überschreiten eine Ordnungswidrigkeit, die mit Verwarnungsgeld zu ahnden ist. In der Scheibe der Wohnmobile funkelt gutsichtbar ein grüner Anwohnerparkausweis. Das erstaunt wiederum sehr. Wie kann etwas für“ teuer Geld“ ge- oder verkauft werden, wenn man es nur ordnungswidrig nutzen kann? Zumindest in der Kirch- und in der Konradstraße sind ausreichend große Parkmarkierungen für diese Riesen nicht vorhanden und von der Mehrzahl der Anwohner*innen auch nicht erwünscht.
Loretta Lorenz