Nachdem wir in den letzten Monaten und Jahren immer wieder über die maßlose Bebauung des Lorettobergs berichtet und für den Erhalt der Grünzonen in den Quartieren mit Blockrandbebauung der Mittel- und Unterwiehre plädiert haben, hat jetzt auch der Freiburger Gemeinderat mit zwei Beschlüssen reagiert.
Am 16. Mai 2023 beschloss der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Kapellenweg/Kreuzkopfstraße“, Plan-Nr. 4-91 (Wiehre) mit Billigung der Planungskonzeption für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie einer Satzung über eine Veränderungssperre. Ebenso wurde auch die Aufstellung des Bebauungsplans „Unterwiehre-Nord“, Plan-Nr. 4-93 (Wiehre) mit vereinfachtem Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, hier jedoch mit Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, aber ebenfalls mit einer Satzung über eine Veränderungssperre. Detail unter: https://ris.freiburg.de/vorlagen_details.php?vid=5163003100104 bzw. vid=5160305100133
Der Versuch, im Dezember 2022 die Bauprojekte am Lorettoberg mit einer „örtlichen Bauvorschrift“ nach § 74 der Landesbauordnung (LBO) zu beschränken, scheiterte, denn zwischenzeitlich wurden weitere Projekte zur Genehmigung ein-gereicht. So ist zu befürchten, dass für diese Projekte die beschlossene Veränderungssperre ohne Wirkung sein wird.Das Besondere am Bebauungsplan für Unterwiehre-Nord, der zwischen Kronen-, Goethe-, Schwimmbad- und Lorettostraße gelten soll, ist die Begründung mit der Stadtklimaanalyse aus dem Jahr 2018. Zitat aus DRUCKSACHE G-23/104: „Zur Einhaltung der Ziele aus den verschiedenen Konzepten der Stadt Freiburg wie der Stadtklimaanalyse, dem Klimaanpassungskonzept Hitze, dem Biodiversitäts-Check sowie dem Perspektivplan der Stadt Freiburg sind Maßnahmen zum Erhalt der grünen Blockinnenbereiche im Plangebiet erforderlich und diese von Bebauung freizuhalten und zu sichern.“ Die Grünflächen mit zahlreichen alten Bäumen wirken ausgleichend an heißen Sommertagen. So wichtig die Schaffung von weiterem Wohnraum ist, so ist es noch wichtiger, das Leben im Quartier erträglich und damit lebenswert zu erhalten.
Es ist sicherlich schwierig, die Interessen der Bauwilligen mit den Interessen der Bürgerschaft, wie sie der Gemeinderat vertritt, in Einklang zu bringen. Hoffen wir, dass diese Bebauungspläne im weiteren Verfahren verbindlich werden.
Wilhelm Sievers