Aufreger im Quartier
11Wonnhaldeweiher_LvHamm
Bürgerinnen und Bürger haben sich mit der Frage an den Bürgerverein gewandt, was die Uferbepflanzung des Wonnhaldeweihers zu bedeuten habe. Auf Nachfrage beim Forstamt haben wir erfahren, welche Vorgeschichte vorausgegangen ist:
Das Forstamt wurde durch den vor dem Landgericht getroffenen Vergleich zwischen dem Kläger, einem Anwohner der Stephanienstraße, und den Beklagten (das sind Stadt, Stiftung Waldhaus und zwei natürliche Personen) verpflichtet, „am südlichen und östlichen Ufer des Wonnhaldeweihers  einen Graben auszuheben, ihn mit zwei Reihen Erlen zu bepflanzen und diese zu pflegen, um den Zugang für Hunde an das Seeufer zu erschweren.“
Das Forstamt selbst betrachtet diese Maßnahme als gravierende Beeinträchtigung der Erholungsfunktion und bedauert diese ausdrücklich.
Ludwig von Hamm