Vor einigen Tagen erreichte uns eine E-Mail, in der uns von lautstark geführten Auseinandersetzungen zwischen Vertretern der Eigentümergesellschaft der Kreuzkopfsteige und Spaziergänger*innen auf dem Waldweg und der Kreuzkopfsteige vom Lorettoberggipfel berichtet wurde.
Inzwischen ist am Haus der Kreuzkopfsteige 1a der Waldweg mit einem massiven Gittertor endgültig versperrt. Eine gewaltige Investition, nur um einige wenige Erholungssuchende fernzuhalten. Hier stellt sich die Frage, ob man einfach einen Waldweg absperren kann.
Nachdem wir im Wiehre Journal Nr. 69 den Versuch der Eigentümergesellschaft beschrieben haben, den Zugang zum Lorettoberggipfel komplett zu sperren, hat die Badische Zeitung in der Ausgabe vom 06.05.2021 ebenfalls ausführlich über das Betreten der Privatstraße Kreuzkopfsteige sowie über die Einschätzung der Rechtslage berichtet. Auch hier eine Frage, die uns vielleicht (auch) die Eigentümergesellschaft beantworten kann: Wenn ich beispielsweise jemanden in der Kreuzkopfsteige besuchen möchte, muss ich dann ggf. dem menschlichen „Wachhund“ erklären, was mein Anliegen ist – und entscheidet der dann, ob ich berechtigt bin oder vielleicht strafrechtlich verfolgt werden muss?
Was treibt diese Menschen am Lorettoberg, die sich zunehmend allseitig videoüberwacht in Festungen einbunkern und teilweise die ganze Nacht ihren Grundbesitz gleißend hell ausleuchten, zu solchen Maßnahmen?
Wilhelm Sievers