Fahrradfriedhof Wiehre: Überflussgesellschaft trifft Ordnungsliebe
Da steht ein Fahrrad, angeschlossen und verlassen bereits seit Monaten, an den Zaun gelehnt und ich gehe täglich mindestens zweimal daran vorbei. Doch obwohl ich dieses Objekt nun schon so oft „begrüßt“ habe, will sich zwischen uns keine positive Beziehung einstellen, wir wollen einfach keine Freunde werden. Es will mir nicht egal sein, dass da jemand ein/sein Fahrrad abgestellt, verlassen und vergessen hat.
Was tun? Eines Tages beschließe ich, dem Störgefühl ein Ende zu machen. Mit der elektrischen Flex ist das Schloss schnell durchgesägt und ich bringe es zum städtischen Fundbüro; dort wird sein Eigentümer das Rad abholen können, oder es findet einen neuen Eigentümer, oder es wird zu Abfall und dann von unserer Stadt-Reinigung ordnungsgemäß entsorgt.
Aber durfte ich das oder darf so etwas nur die „öffentliche Hand“, also die Stadt? War es Aneignung fremden Eigentums und damit Diebstahl, oder war das Fahrrad herrenlos bzw. besitzlos?
Was ist Ihre Meinung? Schreiben Sie uns! Wir wollen die Angelegenheit ergründen, bevor wir eine Handlungsempfehlung abgeben, wie mit den abgestellten Fahrradleichen (s. Foto) in der Wiehre umzugehen ist.
Jürgen Bolder