Fußverkehrs-Check – Teil 2
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Der im letzten Wiehre Journal vorgestellte und vom Land geförderte „Fußverkehrs-Check“ ist in Gang gekommen. Zwei Begehungen fanden statt. Am 30. November wurde der Abschluss-Workshop durchgeführt. Der Abschlussbericht wird im Februar/März 2017 erwartet.
Die Begehungen Wiehremer Bürger mit Verkehrsfachleuten der privaten Fachorganisation Planersozietät und Verkehrsplanern der Stadt wurden beispielhaft auf zwei unterschiedlichen Routen durchgeführt. Eine führte vom Martinstor über die Hildastraße zum Wiehre-Bahnhof. Die andere von der Schwarzwaldstraße über Dreikönigstraße – Wiehre-Bahnhof – Urachstraße – Günterstalstraße zur Johanneskirche (siehe Kartenausschnitte).
Im Abschluss-Workshop wurden Zwischenergebnisse vorgestellt und diskutiert. Schwerpunkthemen waren Straßenquerungen für Fußgänger, freie Gehwege, Barrierefreiheit und Öffentlichkeitsarbeit.
Querungen
An stark frequentierten Straßen können vorgezogene Seitenräume bzw. sog. Gehwegsnasen die Sicherheit der Zufuß-gehenden erheblich erhöhen. Als Beispiele wurden genannt: Hilda-/Urachstraße und Hilda-/Dreikönigstraße jeweils an der Zasius- und Erwinstraße.
Freie Gehwege
Der Einschränkung der für Fußgänger nutzbaren Gehwegsbreite durch parkende Kfz, Fahrräder und Mülltonnen ist nur durch eine klare Prioritätensetzung für Zufußgehende zu erreichen. Diese scheint gegenwärtig weder von politischer noch von Anwohnerseite gewollt zu sein. Einzelne Maßnahmen könnten jedoch weiterhelfen: Eindeutige Kennzeichnung von Kfz-Parkmöglichkeiten und Kontrolle, Angebote für abzustellende Fahrräder und Mülltonnen (auf Kosten einzelner Kfz-Stellflächen), teilweise kombinierbar mit vorgezogenen Seitenräumen. Die zunehmende Option des Carsharing weist in diese Richtung.
Barrierefreiheit
Besondere Bedeutung hat die Barrierefreiheit an Straßenquerungen. Dabei sind die städteplanerischen Anforderungen mit denen geh- und sehbehinderter Menschen in Einklang zu bringen. Bei Neubau und Sanierung von Straßen sind in jedem Falle entsprechende Maßnahmen Pflicht, was von der Stadt auch weitgehend beachtet wird.
Öffentlichkeitsarbeit
Die verschiedenen Verkehrsteilnehmer und Anwohner müssen vor der Implementierung von Maßnahmen, die den Fußverkehr fördern sollen, „mitgenommen“ werden. Das kann durch wiederholte Information im Amtsblatt, in Stadtteilzeitungen, in den Veröffentlichungen der Bürgervereine, durch z.B. Türhänger für Fahrräder und andere Arten der Information für parkende Kfz versucht werden. Auch durch Kenntlich-machung der Anliegen im öffentlichen Raum (z.B. Schulwege).
Mittelbereitstellung und Implementierung
Es wurde klargestellt, dass mit dem vom Land Baden-Württemberg geförderten Fußverkehrs-Check keine finanziellen Mittel zur Implementierung von Maßnahmen verbunden sind. Und die am Check teilnehmenden Vertreter der Stadtverwaltung ließen keinen Zweifel daran, dass der gegenwärtige Haushaltsplan keine zusätzlichen Mittel für im Rahmen des Fußgänger-Checks identifizierten Maßnahmen vorsieht. Solche müssten in folgenden Plänen mit entsprechender Priorität versehen werden. Wichtig sei jedoch, dass ein Verkehrskonzept entwickelt wird, das explizit die Zufußgehenden einschließt.
Frieder Konold