Stadt beschließt den Bau der Hochwasserschutzmaßnahmen
im Bohrertal und auf der Breitmatte
Ist die Breitmatte noch zu retten?
Am 11. Dezember 2018 hat der Gemeinderat die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen am Bohrerbach und auf der Breitmatte beschlossen (Drucksache G 18/261) und am 02. Januar 2019 erging durch die untere Wasserbehörde (Umweltschutzamt) der 108seitige Planfeststellungsbeschluss für diese Vorhaben. Damit sind formal die Voraussetzungen geschaffen, damit das Garten- und Tiefbauamt jetzt die Baumaßnahmen vorbereiten kann. Nur eine Klage beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim kann das Vorhaben noch aufhalten.
Wir hatten ausführlich in der Ausgabe 56 berichtet, welche Folgen für das Landschaftsbild und die Natur zu befürchten sind, wenn das auf der Breitmatte seit 10 Jahren bestehende Regenwasser-Rückhaltebecken, das sich bestens in die Landschaft einpasst, nun um 23.000 m³ vergrößert wird. Der heute 1,70 m hohe Damm wird dann 5,10 m bzw. dort, wo er überströmbar ist, 3,80 m hoch sein. Dazu muss u.a. der vorhandene Damm vollständig abgetragen werden, damit unter dem neuen Damm eine 6 Meter tiefe und 550 Meter lange Dichtwand gebaut werden kann. Und das alles nur, um Hochwasser, das alle 30 Jahre und seltener auftritt, zurückhalten zu können. D.h. nur alle 30 Jahre und seltener wird die vorgesehene Vergrößerung des Rückhaltevolumens auf der Breitmatte überhaupt gebraucht.
Die Breitmatte stellt ein für die Bürger der Wiehre äußerst wertvolles Naherholungsgebiet dar, das von der Blickbeziehung zwischen Schauinsland und Münster lebt. Der Damm wird wie ein Riegel das gewohnte Bild zerstören. Wir haben daher vorgeschlagen, das erforderliche Rückhaltevolumen im Bereich der Kleingärten an der Wonnhalde bereitzustellen, denn die Kleingärten werden schon heute – und dies, seitdem es sie gibt – alle 10 Jahre überschwemmt, ohne dass die Gefahr der Verunreinigung oder für die dort sich aufhaltenden Menschen irgendjemanden gestört hätte. Da schien es uns sehr wohl zumutbar, wenn man dieses Risiko auf 30 Jahre reduzieren würde und flächensparend das Wasser mit einer kleinen Mauer vor dem Bahneinschnitt zurückhält. Alle 30 Jahre und seltener würde sich vor der Mauer für ein paar Stunden und nur in wenigen Kleingärten ein Einstau von nur durchschnittlich 65 cm Tiefe ergeben.
Leider wurde unser Vorschlag damit abgetan, dass Kleingärten in Rückhaltebecken grundsätzlich unzulässig seien.
Hier hätten wir uns mehr Mut für neue Ideen und eine progressive Vorgehensweise gewünscht. Denn außer dem Schaden für die Erholungslandschaft und an wertvollen Biotopen hätte viel Geld gespart werden können: Allein für den nicht ausgleichbaren Verlust im Landschaftsbild müssen ca. 200.000,- Euro an die Stiftung Naturschutzfonds gezahlt werden.
Unser Vorstandsmitglied RA Justus Kampp hat beim Neujahrsempfang des Bürgervereins unter großem Beifall den anwesenden Oberbürgermeister auf die befürchtete „Scheußlichkeit“ hingewiesen, mit der wir wohl bald werden leben müssen.
Jürgen Bolder