Ein Leserbrief, dessen Inhalte der Bürgerverein voll und ganz unterstützt:
Lorettostraße: Fußgänger im Fadenkreuz  parkender Autos
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Wie hat mich das früher irritiert, wenn ältere Menschen sagten: „Weißt Du noch früher? Da war alles besser!“ – Mittlerweile bin ich dreifache Mutter und sage öfter genau diesen Satz.
„Als ich vor über 30 Jahren als Kind in den Petruskindergarten und später in die Lorettoschule gegangen bin, war die Lorettostraße noch keine Hauptverkehrsachse durch die Wiehre. Die Gehwege standen den Fußgängern zur Verfügung,“ höre ich mich sagen.
Heute geht mein 5-jähriger Sohn in den Petruskindergarten, unser Ältester in die Lorettoschule. Wir laufen täglich auf zugeparkten Gehwegen in der Lorettostraße. Schon im Sommer hat es genervt, als Gäste des Lorettobads ihre Autos auf dem Gehweg abgestellt haben. Inzwischen parken Autos ganzjährig – trotz Beschilderung „eingeschränktes Halteverbot“ – komplett auf dem Gehweg.
Wir Eltern mit Kindern müssen teilweise mit Laufrad und Kinderwagen auf die stark befahrene Lorettostraße ausweichen. Dort fahren täglich mehr Autos Stoßstange an Stoßstange – und trotz Sperrung auch immer öfter Lkws.
Auf dem Gehweg ist für Fußgänger kein Platz mehr! Seitdem der Lorettobad-Parkplatz umgebaut wird und ein Bauzaun die Baustelle absichert, hat sich die Parksituation weiter verschärft.
Vielleicht kann die Stadtverwaltung auch erklären, wie die Beschilderung mit Verkehrszeichen 286 StVO = „eingeschränktes Halteverbot“ in Kombination mit dem Zusatzschild: „Parken nur mit Parkschein“ zu verstehen ist. Dies widerspricht sich.
Als Mutter – und ich vertrete hier viele Eltern von der Lorettoschule und dem Kindergarten – ist mir die Sicherheit unserer Kinder ein großes Anliegen. Mein gesunder Menschverstand lässt mich an den Verkehrs- und Parkkonzepten in der Lorettostraße, aber auch in anderen Bereichen der Unterwiehre zweifeln.
Unsere konkreten Anliegen:
Wie können die Gefährdungspotenziale in der Lorettostraße für uns und unsere Kinder reduziert werden – und dies nicht erst nach 2018, wenn die Kronenbrücke fertig sein soll?
Laut Definition der StVO sind „Gehwege der Teil der Verkehrsfläche einer Straße, der für den Fußverkehr vorgesehen ist und die Benutzung der Gehwege durch Fahrzeuge ist nicht erlaubt“. Eine weitere gesetzliche Mindestanforderung ist, dass das Begegnen zweier Fußgänger mit Regenschirmen möglich sein muss. Daher unsere Forderung, Gehwege gehören den Fußgängern, den Kindern, nicht parkenden Autos!
Wie können wir Kinder alleine zu einem Schulfreund oder zum Sport, zur Musik etc. durch die Unterwiehre laufen lassen, ohne Angst zu haben, dass sie wegen zugeparkten Gehwegen auf die Straße gehen und sich gefährden?
Klärung der Beschilderung in der Lorettostraße „eingeschränktes Halteverbot“ versus „Parken nur mit Park-
schein“.
Vielleicht schafft es der Bürgerverein, dass ich den Satz „Früher war doch alles besser!“ meinen Kindern nicht mehr sagen muss.
Stefanie Etzold
Mitglied im Bürgerverein