In der letzten Ausgabe des Wiehre Journals (WJ 83) haben wir den offenen Brief an Oberbürgermeister Martin Horn abgedruckt, in dem die Bürgervereine für die B31 ein Transitverbot für LKW fordern, deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 12 Tonnen beträgt!
Hier nun die nicht zufriedenstellende Antwort des Oberbürgermeisters:
Sehr geehrte Frau Dr. Tappeser, sehr geehrte Frau Winkler, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Bürgervereine,
haben Sie vielen Dank für Ihre Schreiben vom 21. sowie 22. November 2023. Wir haben Verständnis dafür, wenn sich Bürgerinnen und Bürger der von Ihnen vertretenen Stadtteile über die heute bestehende Situation entlang der B31 beklagen und Verbesserungen einfordern. Der Stadtpolitik und der Stadtverwaltung ist diese Situation bewusst. Nicht zuletzt ist dies ein Hauptaspekt, weshalb sich die Stadt Freiburg den Bau des Stadttunnels zu einem so wichtigen Anliegen gemacht hat und sich seit Jahren dafür einsetzt. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Verwaltung parallel zur Planung des Stadttunnels bereits seit Jahren Maßnahmen zum Schutz der von dem Durchgangsverkehr betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner umgesetzt hat. So wurden ins-besondere Abschnitte der B31 mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h versehen.
In Ihren Schreiben fordern Sie zum einen ein Durchfahrtsverbot für alle Fahrzeuge über 12t (sog. Transitverbot) und zwar „nur für den echten Durchgangsverkehr, nicht für Anlieferungen oder sonstigen Anliegerverkehr“. Darüber hinaus schlagen Sie eine erhöhte Lkw-Maut für die B31 vor.
Ich möchte zunächst in Erinnerung rufen, dass die B31 als Bundesstraße ihrer rechtlichen Definition entsprechend dem überregionalen bzw. dem weiträumigen Verkehr dient. Dies schließt auch den Lkw-Verkehr ein. Diesen Zweck und die damit einhergehenden Anforderungen an die Leistungsfähigkeit muss die Stadt Freiburg als Straßenbaulastträgerin der B31 für den Bereich der Ortsdurchfahrt akzeptieren – leider auch trotz der großen Belastungswirkung für die Anwohnenden. Dies ist kein besonderer Freiburger Härtefall, sondern die Situation in zahlreichen deutschen Städten.
Das Regierungspräsidium Freiburg hat auf Anfragen hin bereits mehrfach geprüft, ob ein regionales Lkw-Durchfahrtsverbot zwischen den Autobahnen A81 und A5 rechtlich zulässig wäre. Das ist es nicht; vor allem weil es zu der Aufrechterhaltung der o. g. überregionalen Verbindungsfunktion der B31 keine geeignete Alternative gibt. Da die Frage durch die zuständige Behörde somit abschließend beantwortet ist und sich weder eine gesetzliche noch eine tatsächliche Veränderung der Sachlage ergeben hat, gibt es hier für die Stadt Freiburg nichts zu verhandeln.
Bitte erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang auch den Hinweis, dass ein solches Durchfahrtsverbot, wenn es denn rechtlich machbar wäre, keine echte Beseitigung des Problems, sondern lediglich eine Verdrängung auf andere Routen bedeutete. Da dort zumeist auch Menschen von der Verkehrsbelastung betroffen sind, passt das zudem nicht damit zusammen, dass gleichzeitig mehr regionale Rücksichtnahme gefordert wird.
Dennoch sage ich Ihnen zu, dass wir auch aus Anlass Ihres Schreibens nochmals prüfen werden, ob wir angesichts der räumlichen, verkehrstechnischen und verkehrsrechtlichen Bedingungen Möglichkeiten für Verbesserungen im Bereich der Freiburger Ortsdurchfahrt sehen. Es ist keine Lösung des Problems abzusehen, die auch nur annähernd einen Effekt hat wie der Bau des Stadttunnels.
Was Ihre Frage nach Daten zum Durchgangsverkehr anbelangt, so hat das Garten- und Tiefbauamt (GuT) zu dieser Frage unmittelbar nach Bekanntwerden der Gesetzesänderung bezüglich der Verwendung der Lkw-Mautdaten für statistische Zwecke und Zwecke des Verkehrsmanagements Kontakt zum mittlerweile bundeseigenen Unternehmen Toll-Collect sowie zum Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) aufgenommen, bei dem diese Daten verwaltet werden. Leider hat sich in den folgenden Gesprächen und Abstimmungen gezeigt, dass einerseits weiterhin noch viele technische und datenschutzrechtliche Fragen offen sind und andererseits die Struktur der vorliegenden Daten auf eine verkehrstechnische Feststellung von Durchgangsverkehrs-Anteilen grundsätzlich nicht ausgerichtet ist.
Neben der Frage der Datenaufbereitung sind auch noch grundsätzliche Fragen offen, wie eindeutig aus den vorliegenden Mautdaten überhaupt nutzbare Aussagen zu Lkw-Durchgangsverkehren in Freiburg bzw. in der Südschwarzwaldregion bestimmt werden können. Dies ist beispielsweise deshalb schwierig, weil Lkw mit verschiedenen Zielen (sowohl innerhalb der Region, aber auch darüber hinaus) unterwegs sein können und/oder unterschiedlich lange Zwischenstopps einlegen, bei denen aus den Mautdaten nicht ablesbar ist, ob sie mit einem Liefervorgang verbunden sind (d. h. kein Durchgangsverkehr) oder ob die Bundesstraße nur für eine Fahrerpause verlassen wird. Das GuT ist zu dieser Frage weiterhin im Kontakt mit dem BALM, das derzeit prüft, ob trotz der Einschränkungen bezüglich der Datenstruktur und der Interpretation von Zwischenstopps aussagekräftige Auswertungen in Bezug auf die Frage des Durchgangsverkehrs möglich sind.
Daneben liegen Auswertungen auf der Grundlage des Verkehrsmodells vor, mit dem die Verkehrsprognose der Autobahn GmbH zum Stadttunnel erarbeitet wurde. Daraus ergibt sich, dass lediglich 17 % der auf Höhe der Brauerei Ganter fahrenden Lkw den Raum zwischen der A 81 und der A 5 als Durchgangsverkehr durchfahren. Es ist allerdings fraglich, ob sämtliche Verkehre zwischen der A 81 und der A 5 als „überregionaler Durchgangsverkehr“ einzustufen sind. Insbesondere für die Bodenseeregion ist die Route über die A 81 und die B 31 trotz der Stadtdurchfahrt Freiburg diejenige Route in Richtung Oberrheinraum (von Offenburg bis Basel) als auch in das südliche Frankreich (Mulhouse, Lyon usw.), die durch die wenigsten Ortschaften hindurchführt. Da eine Route vom Bodensee Richtung Frankreich allein über das Autobahnnetz (über Stuttgart – Karlsruhe) unverhältnismäßige Umwege und damit auch unverhältnismäßigen Kraftstoffverbrauch und CO-Ausstoß bedeutet, wird man solche Fahrten letztlich zur regionalen Erschließung rechnen müssen. Der Lkw-Durchgangsverkehr, für den es möglicherweise verträglichere Alternativen zur B31 gibt, dürfte also nochmal deutlich geringer sein als der Lkw-Durchgangsverkehr zwischen der A 81 und der A 5.
Wir gehen deshalb davon aus, dass auch eine Auswertung der Mautdaten, wenn sie aussagekräftig möglich ist, kein anderes Bild ergeben wird als die Einschätzung, dass nur ein relativ kleiner Anteil des Lkw-Verkehrs tatsächlich großräumig unterwegs ist und damit Durchgangsverkehr im Sinne Ihrer Verbotsforderung darstellt.
Zuletzt kann ich noch festhalten, dass eine Erhöhung der Lkw-Maut bereits erfolgt ist. Zum 01.12.2023 wurden für die Maut CO-Emissionsklassen als neues Tarifmerkmal eingeführt, wodurch sich die Mautgebühr erhöht. Zum 01.07.2024 wird die Mautpflicht dann auf Lkw mit mehr als 3,5t ausgedehnt. Dies gilt selbstverständlich bundeseinheitlich.
Eine erhöhte Maut speziell für die B31, wie von Ihnen gefordert, ist nicht möglich. Da die Erhöhung der Maut einheitlich für alle Bundefernstraßen gilt, hat sie zudem keine lenkende Wirkung in Bezug auf die Routenwahl der Lkw-Fahrten. Danke für Ihr Engagement und ein frohes Neues Jahr!
Freundliche Grüße, Martin W. W. Horn
Übrigens: Wissenswertes zum Projekt „Stadttunnel Freiburg“ finden Sie unter: www.stadttunnel-freiburg.de
Jürgen Bolder