Die Suche nach den Voraussetzungen für eine Satzung zum Schutz des Milieus im Quartier an der Quäkerstraße hat begonnen.
Im Gebiet zwischen den Wiehre Bahnhöfen hatte die Familienheim Baugenossenschaft für viel Wirbel gesorgt, als bekannt wurde, dass sie einige Häuser in der Quäkerstraße abreißen und das Quartier im Innenbereich verdichten wollte. Das Vorhaben wurde durch den Gestaltungsbeirat abgelehnt. Wir berichteten im Wiehre Journal Nr. 59 mit einem Zwischenbericht darüber.
Der Gemeinderat beauftragte vor einem Jahr die Verwaltung, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine soziale Erhaltungssatzung gegeben sind und fasste im Mai dieses Jahres für dieses Gebiet schon mal einen Aufstellungsbeschluss. Das Vorhaben der Familienheim e.G. war damit zunächst gestoppt. Wie die Stadt Mitte Oktober bekannt gegeben hat, sind die Untersuchungen nun in Gang gekommen.
Das Ziel einer sozialen Erhaltungssatzung ist, die Wohnbevölkerung in einem sog. Erhaltungsgebiet vor Verdrängungsprozessen zu schützen, die vor allem mietsteigernde Moder-nisierungen von Gebäuden und Wohnungen und die Umwandlung von Mietwohnraum in Wohneigentum auslösen können. Um die Möglichkeiten des Einsatzes einer Erhaltungssatzung zu prüfen, werden zunächst alle betroffenen Bewohner*innen im Untersuchungsgebiet befragt. Dies soll bis Ende November 2019 in einem ca. 30minütigen Gespräch geschehen, mit dem die Landesweite Planungsgesellschaft mbH (LPG) aus Berlin beauftragt wurde. Mit dem Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung soll nicht der Entwicklungsprozess eines Quartiers gestoppt, sondern sozial verträglich gesteuert werden. So sollen unter anderem Modernisierungen so umgesetzt werden, dass nachbarschaftliche Stabilität gesichert bleibt und negative städtebauliche Folgen vermieden werden. Zu diesen Folgen zählen etwa eine veränderte Nachfrage nach öffentlicher Infrastruktur (Kindertagesstätten, Schulen usw.) oder Probleme hinsichtlich der Wohnraumversorgung. In Freiburg gibt es bereits Erfahrung mit dem Erhaltungsrecht: Im November 2015 wurde für den Bereich der ehemaligen Bergmannssiedlung am Imberyweg in St. Georgen eine entsprechende Satzung erlassen.
Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Alle Angaben werden anonym erfasst und unterliegen den Regelungen des gültigen Datenschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg und der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie werden anonymisiert und in Zahlen umgesetzt.
Das Ergebnis wird den weiteren Beratungen des Gemeinde-rates zugrunde gelegt, an deren Ende der Erlass einer Erhaltungssatzung für das Quartier zwischen Adalbert-Stifter-Straße, Dreikönigstraße, Türkenlouisstraße, Prinz-Eugen-Straße und Grillparzerstraße stehen könnte. Diese Satzung wird dann nur noch Veränderungen zulassen, die den Bestand der sozialen Struktur nicht gefährden. Der Bürgerverein würde dies sehr begrüßen.
Jürgen Bolder