Im Wiehre Journal Nr. 67 berichteten wir über einen „Wildwuchs“ bei jüngsten Bauprojekten am Lorettoberg, dem durch den Bebauungsplan Kapellenweg/Kreuzkopfstraße. (www.freiburg.de/4-91) Einhalt geboten werden soll. Anfang Dezember des vergangenen Jahres fand zu diesem Thema eine Videoschaltung mit Vertreter*innen der Gemeinderatsfraktionen und Mitgliedern des erweiterten Vorstandes des Bürgervereins statt.

Wilhelm Sievers eröffnete mit einer 20-minütigen Präsentation – „Bauen am Lorettoberg“ unter dem Motto „Interpretationen des § 34 BauGB“ – einen „Spaziergang“ vom Kapellenweg 8 bis zur Kreuzkopfstraße 21 mit markanten Baustellen, Bauwerken und leerstehenden Gebäuden. Während des Vortrags wurde sehr schnell klar, welches Ausmaß eine vergleichsweise harmlose Formulierung aus der Beschlussvorlage des Bauausschusses (Drucksache BaUStA-20/009) erreicht hat: „In der Vergangenheit wurden insbesondere im nördlichen bzw. nordwestlichen Plangebiet einzelne Bauvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt, die in Teilen die vorhandene Gebietsstruktur verformt haben. So wurden etwa großzügige Grundstücke im Zuge der Nachverdichtung geteilt und durch Gebäude bebaut, die das Baurecht hinsichtlich des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung völlig ausschöpfen und damit das Erscheinungsbild bereits nachteilig verändert haben.“ Auch wenn von allen Seiten Nachverdichtung sowie Neu- bzw. Ersatzbauten als absolut sinnvoll erachtet werden, hätte man hier schon früher verstärkt auf die Auswüchse schauen müssen. Von der Diskussionsrunde wurde die unbedingte Notwendigkeit gesehen, das Instrument der Veränderungssperre einzusetzen. Das bedeutet, dass eine Baugenehmigung nur mit der Zustimmung des Gemeinderates erteilt werden kann. Da man erst mit der Verabschiedung des Bebauungsplans von größtmöglicher Rechtssicherheit ausgehen kann, fanden alle eine beschleunigte Aufstellung des Bebauungsplans für den Lorettoberg erforderlich.

Mit dem in den letzten Jahren immer stärker zu beobachtenden Generationenwechsel gehen zunehmend die äußerst attraktiven Grundflächen oft an Bauträger über, deren Interesse weniger der Erhaltung der Struktur des Lorettobergs als der „Vermögensvermehrung“ gilt. Fast zwei Jahre nach der Fertigstellung scheinen einige gesichtslose Quader („Kubaturen“) des Kapellenwegs 12 immer noch auf Bewohner zu warten. Längeren Leerstand beobachten wir auch im Kappelweg 15 und 20, in der Kreuzkopfsteige 5 sowie in der Kreuzkopfstraße 21. Die damit einhergehende Vernachlässigung von Gebäuden sowie die Verwahrlosung von Grundstücken sind die Vorboten für „Großes“. Zunehmend werden die bestehenden schützenswerten Vor-gartenstrukturen durch hohe graue „Festungsmauern“ zerstört! Wertvolle  Bäume werden in enge Betonkorsetts gezwungen und beginnen zu kränkeln. Dazu kann man zwei Beispiele in der Kreuzkopfstraße und im Kapellenweg besichtigen.

Unterstützt wurde von den Diskussionsteilnehmern*innen auch eine gute alte Tradition wieder aufzugreifen, die unter vermeintlicher Maßgabe von Datenschutzbestimmungen vor vielen Jahren endete. Es fanden früher regelmäßige Treffen zwischen den Baubehörden und dem Bürgerverein statt. Ziel war es und sollte es unbedingt wieder sein, durch einen frühen und direkten Austausch „nachteilige Veränderungen“ zu verhindern. Zurzeit erhält der Bürgerverein nur indirekte und sehr lückenhafte Informationen zu baulichen Aktivitäten, die uns engagierte Bürger*innen dankenswerterweise aus den amtlichen Nachbarschaftsbeteiligungen überlassen. Damit ist jedoch nur bedingt eine effiziente und substanzielle Begleitung von Bauprojekten möglich, die nicht selten zum Ärgernis vieler Generationen werden können.

Wilhelm Sievers