Der Bau-, Umlegungs- und Stadtentwicklungsausschuss hat am 23.09.2020 die Aufstellung eines Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Kapellenweg/Kreuzkopfstraße“ (www.freiburg.de/4-91) einstimmig beschlossen. In einem Gutachten zu Umwelterheblichkeit wird von einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 ausgegangen. Es sollen also nur 20% eines Grundstückes bebaut werden. Weiter soll der Plan demnach eine offene Bauweise, max. zwei Geschosse und Dachgeschoss sowie kein Baurecht in zweiter Reihe festlegen. In besonderer Weise soll auf das Ortsbild prägende Grün geachtet werden. Jetzt kommt es darauf an, dass der Gemeinderat konsequenter Weise auch eine Veränderungssperre erlässt, wenn Baugenehmigungsanträge diese beabsichtigten Festlegungen nicht beachten.
Aber auch schon vor dem Aufstellungsbeschluss, dem 2013 und 2018 zwei Anläufe vorausgegangen sind, mussten Genehmigungen Kriterien genügen – beschrieben im §34 BauGB: „(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werde. …“ (mehr bei www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__34.html) Allerdings spricht man im Stadtplanungsamt offen von einem Gummiparagraphen, der den Bauherren viele Möglichkeiten der Interpretation von „Art und Maß“ lässt. Außerdem habe man sich wegen anderer dringender Planungsaufgaben nicht intensiv um den Lorettoberg kümmern können. Dies mehr oder weniger als Rechtfertigung, weshalb die besonders auffälligen Neubauten entstanden sind bzw. sich im Bau befinden. Inoffiziell scheinen jedoch auch „Einflüsse anderer Art“ – wie in einem Leserbrief zum Thema zu lesen war – die „unkoordinierte Entwicklung im Rahmen des geltenden Baurechts“ erheblich beeinflusst zu haben. Bei inzwischen am Lorettoberg aufgerufenen Quadratmeterpreisen von über 10.000 Euro geht es um viel Geld, sehr viel Geld. Jeder zusätzliche Quadratzentimeter Wohnfläche mehr „bringt“ einen Euro mehr. Vorgärten mit Stauden, Strauchgehölz, Hecken sowie breite (grüne) Abstandsflächen zu benachbarten Gebäuden prägen das schützenswerte Erscheinungsbild der Bebauung am Lorettoberg. Davon weicht gänzlich eine weiße struktur- und grünlose „Festung“ im Kapellenweg ab. Mit den dort seit kurzem installierten Videokameras wird augenscheinlich auch der öffentliche Raum beobachtet. Direkt gegenüber entstanden im letzten Jahr drei „schuhschachtelartige“ Baukörper mit Garage, deren grauer Beton aus der Straße eine Schlucht entstehen lässt – was sagt der §34 BauGB dazu?
Jüngst wurde ausführlich über das Projekt Kapellenweg 8 in der Badischen Zeitung und anderen Medien berichtet. (www.netzwerk-suedbaden.de/nachverdichtung-freiburg-lorettoberg). Hier ist beinahe das gesamte Grundstück in einen „Steinbruch“ verwandelt worden. Neben dem im Bau befindlichen Flachbau (rechts) werden drei weitere Baukörper entstehen, die durch eine mehrstöckige unterirdische „Bunkeranlage“ verbunden sein werden. Moderner „Burgenbau“ mit begrüntem Bollwerk lässt sich in der Kreuzkopfstraße bewundern. Zwei klotzige verglaste Quader thronen über mehrreihig gestapelten Betonwänden. Dieser Bau – inzwischen kurz vor der Fertigstellung – zieht sich schon über mehr als vier Jahre (Wiehre Journal Nr. 61).
Wilhelm Sievers
(siehe auch den Leserbriefe)